Um ein Motorflugzeug steuern zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Die Privatpilotenlizenz PPL(A) bzw. Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) erwirbt man dann nach dem internationalen EASA-Regelwerk EU-FCL.
Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist zunächst die Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Fliegerarzt. Doch keine Angst: Die meisten Bewerber mit normalem Gesundheitszustand erhalten durch den Fliegerarzt ohne Probleme die Flugtauglichkeit. Brillen sind kein Hindernis, wenn sie bestimmte Stärken nicht überschreiten. Sogar Körperbehinderungen versperren heute nicht mehr unbedingt den Weg ins Cockpit.
Es folgt eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis. Damit erwirbt man die Berechtigung zum Führen einmotoriger Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen. Weitere Berechtigungen, beispielsweise für Nachtflug (NFQ), Instrumentenflug (IR), Kunstflug oder zum Schleppen von Segelflugzeugen lassen sich zusätzlich erwerben. Um schwerere oder mehrmotorige Flugzeuge fliegen zu dürfen, ist eine theoretische und praktische, typenbezogene Ergänzungsschulung und der Erwerb einer Zusatzberechtigung erforderlich.
Für viele Piloten von Linienflugzeugen hat die Karriere mit der Ausbildung zum Privatpiloten in einem im DAeC organisierten Verein begonnen!